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Diskurs

Donnerstag, 16.11.2017

"Cab/Sat Regulation": JURI-Abstimmung findet am 21. November statt

Update | Die Abstimmung im federführenden Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments über den Verordnungsentwurf über Online-Übertragungen von Rundfunkveranstaltern soll nun am Dienstag, 21. November 2017, vormittags erfolgen. Vorgesehen ist die Abstimmung i...

Update | Die Abstimmung im federführenden Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments über den Verordnungsentwurf über Online-Übertragungen von Rundfunkveranstaltern soll nun am Dienstag, 21. November 2017, vormittags erfolgen.
Vorgesehen ist die Abstimmung in der JURI-Sitzung in der Zeit von 9 bis 12.30 Uhr als Punkt 17 der Tagesordnung. Das ergibt sich aus dem eMeeting-Portal des Rechtsausschuss, wo die Abstimmung auch per Livestream verfolgt werden kann. Ursprünglich war das wichtige Votum für den 10. Oktober geplant, wurde dann wegen Kontroversen im JURI-Ausschuss kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt und auf den 21. November verschoben (siehe News vom 9. Oktober 2017).
Dem Rechtsausschuss liegen für die nun am 20. November geplante Abstimmung über die intern auch als „Cab/Sat Regulation“ bezeichnete Verordnung seit Anfang Oktober Kompromissanträge vor, die auch eine einvernehmliche Lösung zu dem umstrittenen Artikel 2 des Kommissionsentwurfs enthalten, in dem für „ergänzende Online-Dienste“ von Rundfunkveranstaltern das Herkunftslandprinzip (in der Verordnung: Ursprungslandprinzip) vorgesehen ist, also beispielsweise für Mediatheken-Angebote der Fernsehsender.
Nach dem Vorschlag, den die EU-Kommission im September 2016 vorgelegt hat (siehe News vom 2. September 2016), müssten TV-Sender die Online-Rechte eines Films nur noch für ein EU-Mitgliedsland erwerben und könnten den Abruf dieses Films aber in ihrem Online-Angebot im gesamten EU-Binnenmarkt ermöglichen. Gegen die geplante Abschaffung des Territorialprinzips bei der Online-Verwertung von Filmen kämpft die europäische Filmbranche seit Monaten (siehe News vom 21. Juni 2017), während ARD und ZDF sich dafür einsetzen (siehe FAZ vom 18. Juni 2017).
In den Tagen und Wochen vor dem ursprünglichen Abstimmungstermin am 10. Oktober hatte eine regelrechte Öffentlichkeitskampagne zur Rettung des Territorialprinzips und gegen den Berichterstatter des Europäischen Parlaments für den Verordnungsentwurf, der niedersächsische SPD-Europaabgeordneten Tiemo Wölken, in Deutschland eingesetzt, transportiert durch eine ganze Artikelserie in der FAZ (Tenor: „Triumphiert die Lobby der Sender?“, FAZ vom 6. Oktober 2017).
Der Kompromiss im Rechtsausschuss für den umstrittenen Verordnungsartikel 2 folgt dem Votum des Kulturausschusses (CULT) vom 21. Juni 2017, der nicht generell am Herkunftslandprinzip rüttelt, dieses aber auf audiovisuelle Werke beschränken will, die von Rundfunkveranstaltern „in Auftrag gegeben und vollständig finanziert“ werden. Nach dem JURI-Kompromissantrag sollen Herkunftslandprinzip und damit der einmalige Rechteerwerb durch die Sender nicht gelten „für a) audiovisuelle Sportveranstaltungen, (b) erworbene Kinofilmwerke und gekaufte Episoden von audiovisuellen Serien und Fictions, c) kinematografische und audiovisuelle Koproduktionen, d) audiovisuelle Auftragsarbeiten, die nicht überwiegend von der Rundfunkveranstalter finanziert wurden.“ Bei dem weiteren Kompromiss über die Bemessung der dafür an die Urheber und Rechteinhaber durch die Sender zu leistenden Zahlungen, enthält der Vorschlag gar die Anmerkung: „Ok for all political groups“.

Pressekontakt: info@urheber.info