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Diskurs

Dienstag, 17.10.2017

57 Organisationen fordern: Pflicht für Upload-Filter streichen

Update | Die Bürgerrechtsvereinigung European Digital Rights (EDRi) hat gemeinsam mit 56 anderen Organisationen aus Europa in einen offenen Brief an die EU-Entscheidungsträger die Streichung des Artikels 13 mit der Pflicht für Upload-Filter aus dem Vorschlag ...

Update | Die Bürgerrechtsvereinigung European Digital Rights (EDRi) hat gemeinsam mit 56 anderen Organisationen aus Europa in einen offenen Brief an die EU-Entscheidungsträger die Streichung des Artikels 13 mit der Pflicht für Upload-Filter aus dem Vorschlag für eine neue Urheberrechtsrichtlinie gefordert.
Die 57 Organisationen, darunter natürlich viele „Internet free“-Initiativen aus einer ganzen Reihe von EU-Mitgliedsstaaten, aber beispielsweise auch Human Rights Watch und Reporter ohne Grenzen (RSF), greifen mit ihrer Initiative den zweiten großen Konfliktpunkt – neben dem Leistungsschutzrecht für Presseverleger – auf, über den in den EU-Gremien und in der Öffentlichkeit seit Monaten hitzig debattiert wird. Erst kürzlich hatte eine EU-Studie empfohlen, den Presse-Leistungsschutz in seiner geplanten Form zu streichen (siehe News vom 13. Oktober 2017).
Dabei hätte über den Richtlinienentwurf zum „Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“ im federführenden Rechtsausschuss (JURI) des Europäischen Parlaments eigentlich längst entschieden worden sein sollen. Doch die für den 10. Oktober geplante Abstimmung wurde verschoben wird nun voraussichtlich erst am 7. Dezember 2017 über die Bühne gehen (siehe News vom 28. September 2017).
„Artikel 13 des Vorschlags zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt enthält Verpflichtungen für Internetunternehmen, die ohne die Auferlegung übermäßiger Beschränkungen der Grundrechte der Bürger nicht eingehalten werden können“, heißt es in dem offenen Brief „Article 13 – Monitoring and Filtering of Internet Content is Unacceptable“, der an die Entscheidungsträger der Kommission, des Rates und des Parlaments gerichtet ist.
In dem Brief wird darauf hingewiesen, dass der von EDRi nur als „Zensurfilter-Vorschlag“ bezeichnet Artikels 13 das in der Charta der Grundrechte verankerte Recht auf freie Meinungsäußerung verletzen würde, eine solche Rechtsunsicherheit provozieren würde, dass Online-Dienste keine andere Wahl hätten, als die Kommunikation der EU-Bürger zu überwachen, zu filtern und zu blockieren, und Verpflichtungen für Internetunternehmen enthalte, die nicht eingehalten werden können, ohne die Grundrechte der Bürger übermäßig zu beschränken. „Unter Berücksichtigung dieser Argumente bitten wir die zuständigen Politiker, Artikel 13 zu streichen“, heißt es am Schluss des Schreibens, das zeitgleich auf diversen Websites wie COPYbuzz, Liberties oder IP-Watch (USA) veröffentlicht wurde.
Auch in den verschiedenen EU-Gremien gibt es massive Bedenken gegen die verpflichtende Einführung von Upload-Filtern. Erst kürzlich hatte die Bundesregierung die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme in einer Anfrage an den Juristischen Dienst des Europäischen Rates bezweifelt (siehe News vom 21. September 2017).
Update | Auf diese und die Anfragen von sechs EU-Mitgliedsstaaten im Juli hat der Juristische Dienst jetzt geantwortet, berichtet iRights.info mit Bezugnahme auf das Nachrichtenportal Politico, das das Dokument geleakt und veröffentlicht hat. Aus dem Schreiben vom 11. Oktober gehe hervor, dass die Ratsjuristen die geplanten Maßnahmen im Prinzip für verträglich mit der EU-Grundrechtecharta halten. Allerdings ließen sie auch durchblicken, dass sie den Entwurf für zu mehrdeutig halten, um ihn vollständig bewerten zu können.
Aufgrund des Richtlinienentwurfs der EU-Kommission ergäben sich für Online-Plattformen keine „allgemeinen Filterpflichten“, die problematisch seien, da sie mit der Meinungs- und Informationsfreiheit nicht vereinbar sein könnten. Denn die Filterpflichten seien auf solche Inhalte beschränkt, die „von Rechteinhabern identifiziert“ wurden. Schwieriger täte sich der Juristische Dienst bei der Frage, ob die Filterpflichten mit den bestehenden Haftungsregeln der E-Commerce-Richtlinie in Überstimmung stehen. Die „verwirrenden Begriffe“ im Richtlinienentwurf „werfen im Gegenteil eine Reihe berechtigter Fragen auf, auf die leider keine klaren Antworten gegeben werden“ kann, schreiben die Ratsjuristen, so iRights.info.

Pressekontakt: info@urheber.info