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Diskurs

Dienstag, 10.10.2017

Kernforderungen der Schriftsteller an die EU-Kommission

Update | Anlässlich der Frankfurter Buchmesse haben Schriftstellerverbände aus Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien eine Deklaration mit vier gemeinsamen Kernforderungen an die Europäische Kommission, ihre Mitgliedsstaaten sowie an die Buchbranche vorg...

Update | Anlässlich der Frankfurter Buchmesse haben Schriftstellerverbände aus Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien eine Deklaration mit vier gemeinsamen Kernforderungen an die Europäische Kommission, ihre Mitgliedsstaaten sowie an die Buchbranche vorgestellt.
Die sieben Verbände, darunter aus Deutschland der Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller (VS) und Das Syndikat (Verein zur Förderung deutschsprachiger Kriminalliteratur) arbeiten in der Autorinnen- und Autorenallianz (AAAE) zusammen. Sie fordern, die Rechte von Schriftstellern und Übersetzern effektiver zu schützen. „Im nationalen Rahmen lassen sich viele Probleme nicht mehr lösen“, sagte die VS-Bundesvorsitzende Eva Leipprand. „Deshalb ist es sinnvoll, die gemeinsamen Interessen zu formulieren und auf der europäischen Ebene zu debattieren.“
Die Vier-Länder-Kooperation verweist darauf, dass Autorinnen und Autoren die Quelle einer Wertschöpfungskette sind, in der über 500.000 Menschen in Europa Arbeit finden und die einen Umsatz von mehr als 23 Milliarden Euro für den Buchbereich erwirtschaftet. „Die ökonomische Dimension, die auf der Arbeit von Autorinnen und Autoren beruht, sollte ihnen den Anteil sichern, der ihnen zusteht“, erklärte Pascal Ory, Präsident des französischen Conseil Permanent des Écrivains (CPE) und lädt europäische Autoren- und Autorinnenverbände ein, sich den Forderungen nach Transparenz und fairer Vergütung anzuschließen.
Denn darum geht es in den „Forderungen der Autorinnen- und Autorenallianz (AAAE) an die Europäische Kommission und die Mitgliedsstaaten“. Sie fordert die Autorinnen und Autoren „an den erwirtschafteten Umsätzen aus ihren Werken angemessen zu be-teiligen, unabhängig davon, ob es sich dabei um Veröffentlichungserlöse, Lizenzerlöse oder Einnahmen der kollektiven Rechtewahrnehmung handelt.“ Nutzungs- und erfolgsbezogene Vergütungen sollen von der europäischen Politik gestärkt werden. Pauschale Vergütung seien auszuschließen. Konkret sollen Autorinnen wie Autoren regelmäßig einen Vorschuss für jeden Titel und für jede Veröffentlichungsart sowie eine Mindestbeteiligung von 10 Prozent des Nettoverkaufspreises für Hard-Cover-Erstausgaben, von mindestens 20 Prozent des Nettoverkaufserlöses je abgesetztem E-Book und von mindestens 25 Prozent der jeweiligen Nettoerlöse bei allen sonstigen digitalen Nutzungen erhalten.
Die zweite Kernforderung der AAAE ist eine „vollständige Transparenz über Nutzungen, Erlöse und sonstige Vorteile“, wie sie jetzt in den Transparenzregeln der neuen EU-Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt festgeschrieben werden soll (siehe zuletzt News vom 31. August 2017). Die „Mitgliedstaaten haben sicherzustellen, dass Autorinnen und Autoren mindestens einmal jährlich aktuell, spezifisch, zutreffend und ausreichend Auskunft und Rechenschaft über den Umfang der Nutzung und den Erfolg ihres Werkes von ihrem Vertragspartner sowie deren Lizenznehmern erhalten, wobei Nutzungsarten, vorgenommene absatzfördernde Maßnahmen, erzielte Einnahmen sowie geschuldete Vergütungen auszuweisen sind“, fordern die Schriftstellerverbände.
Im Urheberrecht sprechen sie sich gegen weitere Ausnahmen oder Schranken für Autorenrechte aus – etwa für E-Lending, Bibliotheken, user-generated Content, vergriffene oder verwaiste Werke. Außerdem treten sie für die Bewahrung der Buchpreisbindung ein. Sie sichere „gleichermaßen die faire und angemessene Vergütung von Autorinnen und Autoren wie auch die Vielfältigkeit der Verlagslandschaft“.
Außerdem haben die drei Autorenverbände Verband Deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller (VS), Autorinnen und Autoren der Schweiz (AdS) und IG Autorinnen und Autoren – Interessengemeinschaft österreichischer Autorinnen und Autoren am 13. Oktober auf der Frankfurter Buchmesse eine „Charta der gerechten Vertragsbedingungen für Autorinnen und Literarische Übersetzer“ vorgestellt.
Die 10-Punkte-Charta fordert unter anderem die Verpflichtung des Verlags, ein literarisches Werk auf eigene Kosten herzustellen und zu vertreiben. Finanzielle Beteiligung des Autors, der Literarischen Übersetzerin sei unredlich. Autorinnen und Literarische Übersetzer müssen an jeder Nutzung ihres Werks gerecht beteiligt werden, jede Nutzung transparent dokumentiert.

Pressekontakt: info@urheber.info