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Diskurs

Mittwoch, 07.06.2017

EU-Rat beschließt Verordnung zur Portabilität

Nach dem Europäischen Parlament hat auch der Rat der Europäischen Union die Verordnung zur grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltsdiensten im Binnenmarkt beschlossen. Damit können die neuen Regelungen am 1. Januar 2018 in Kraft treten. Ab dann können Reisende i...

Nach dem Europäischen Parlament hat auch der Rat der Europäischen Union die Verordnung zur grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltsdiensten im Binnenmarkt beschlossen. Damit können die neuen Regelungen am 1. Januar 2018 in Kraft treten.
Ab dann können Reisende im EU-Ausland weiter auf ihre Abonnements für Filme, Sportberichte, Musik, E-Books oder Spiele bei Online-Diensten wie Netflix oder Spotify zugreifen. Das zu ermöglichen, ist Ziel der Verordnung zur grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten im Binnenmarkt, die am 8. Juni 2017 vom Ministerrat der EU beschlossen wurde, wie er in einer Pressemitteilung mitteilt. Der nun auch auf Deutsch vorliegende Verordnungsbeschluss war zuvor am 18. Mai vom Europäischen Parlament beschlossen worden (siehe News vom 18. Mai 2017). Beide EU-Institutionen hatte bereits im Februar 2017 einen Kompromiss über die Verordnung erzielt (siehe News vom 8. Februar 2017).
Die Verordnung, die unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten gelten wird, soll Verbrauchern ab 1. Januar 2018 die Möglichkeit bieten, Online-Inhaltedienste, die sie in ihrem Heimatland abonniert oder gekauft haben, auch dann zu nutzen, wenn sie sich vorübergehend in einem anderen EU-Land aufhalten. Die neuen Regeln gelten allerdings nur für „vorübergehende” Auslandsaufenthalte – etwa einen Urlaub oder ein Auslandssemester. Die Anbieter müssen deshalb prüfen, wo Kunden ihren Wohnsitz haben. Die Verordnung gilt nur für kostenpflichtige Online-Dienste. Öffentlich-rechtliche Rundfunksender können selbst entscheiden, ob sie diese Regeln auch auf ihre Programme anwenden.

Pressekontakt: info@urheber.info