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Diskurs

Montag, 29.05.2017

UrhWissG: Kontroverse Diskussion der Sachverständigen

Bei der Anhörung im Rechtsausschuss am 29. Mai 2017 wurde der Gesetzentwurf zum Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) von den Sachverständigen äußerst kontrovers diskutiert. Das berichtet der

Bei der Anhörung im Rechtsausschuss am 29. Mai 2017 wurde der Gesetzentwurf zum Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) von den Sachverständigen äußerst kontrovers diskutiert.
Das berichtet der Online-Pressedienst des Deutschen Bundestags. Zur Anhörung hatten Tageszeitungs- und Buchverlage eine regelrechte Lobbykampagne gestartet (siehe News vom 29. Mai 2017). So sagte denn auch die Leverkusener Fachbuch-Verlegerin Barbara Budrich, das Gesetz bringe für ihre Branche „große Nachteile“, Sie sprach sogar von einer „gesetzlichen Teilenteignung“. Gerade bei den arbeitsintensiven Lehrbüchern sei der Markt „in den vergangenen zehn Jahren schon um etwa 27 Prozent geschrumpft“, zitiert Stefan Krempl sie bei heise online. Die nun vorgesehene „pauschale Vergütung“ im Gegenzug für das Nutzungsrecht könne da „nicht fair“ sein.
Notwendig sei – wie bisher – eine Lizenzierung, etwa über die Plattform Semesterapparat.de. Rund 50 Verlage hätten darauf in einem Testlauf über 50.000 Publikationen zur Verfügung gestellt. Der Gesetzentwurf nehme Wissenschaftsverlage die Chance, ihre Investitionen am Markt zurückverdienen zu können, sagte Christian Sprang, Justiziar des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels. Er sei in vielen Punkten „grundgesetz- und europarechtswidrig“, denn er greife in das Eigentumsrecht und die Wissenschaftsfreiheit ein.
Dem widersprach Rainer Kuhlen vom Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“. Die Appelle der Verlegerseite würden ,„ohne Rücksicht auf die Fakten und den Wortlaut des Textes“ an die Politik gerichtet. Den Gesetzentwurf sei ein „sehr zurückhaltender Entwurf“, der„an vielen Stellen noch nicht das“ enthalte, was Lehre, und Forschung bräuchten. Auch Christoph Bruch von der Allianz der Wissenschaftsorganisationen plädierte dafür, dass die Schranken-Regelung Lehrbücher so eindeutig bleibt, wie sie im Regierungsentwurf ist.
Die Berliner Rechtswissenschaftlerin Katharina de la Durantaye kritisierte, dass eine von ihr befürwortete General- oder Öffnungsklausel wieder aus dem Gesetzentwurf, herausgenommen wurde. Dies verhindert nach Ansicht von Leonhard Dobusch auch neue Entwicklungen. So sei ein Projekt wie Google Books im deutschsprachigen Raum nicht möglich – mit Nachteilen für die hiesige Wissenschaft. Der Leipziger Urheberrechtler Christian Berger kritisierte eine fehlende Definition, was unter „angemessener Vergütung“ der Urheber zu verstehen ist. Er forderte außerdem eine Schiedsstelle, um Streitigkeiten über die Vergütung außergerichtlich klären zu können. Die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen sind auf einer Bundestags-Website zum Download verfügbar.
In den kommenden Wochen finden weitere Anhörungen der Bundestagsausschüsse für Wirtschaft und für Kultur statt. Dann soll das Gesetz bereits am 29. Juni 2017 in zweiter und dritter Lesung vom Bundestag verabschiedet werden.

Pressekontakt: info@urheber.info