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Diskurs

Dienstag, 25.10.2016

VG Bild-Kunst fordert Klarstellung für Framing im EU-Recht

Die VG Bild-Kunst fordert eine Klarstellung für das Problem „Framing von Inhalten“ in der neuen EU-Richtlinie zum Urheberrecht. Jede Wiedergabe eines fremden Werkes in einer Webseite stelle eine eigenständige Nutzung dar, auch dann, wenn dies Werk nicht vom eigenen sondern vo...

Die VG Bild-Kunst fordert eine Klarstellung für das Problem „Framing von Inhalten“ in der neuen EU-Richtlinie zum Urheberrecht. Jede Wiedergabe eines fremden Werkes in einer Webseite stelle eine eigenständige Nutzung dar, auch dann, wenn dies Werk nicht vom eigenen sondern von einem fremden Server hochgeladen werde.
Hintergrund ist eine Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Oktober 2014, in der der EuGH entschieden hatte, dass die Verwendung fremder geschützter Werke durch Einbindung auf die eigene Seite (Framing) dann zulässig ist, wenn die ursprüngliche Wiedergabe im Internet mit Zustimmung des Urhebers erfolgt ist (siehe News vom 23. Oktober 2014). „Der EuGH zwar geht richtig davon aus, dass Verlinkungen im Internet die wichtigste Technik des Verweisens auf andere Inhalte darstellt – schüttet aber bei der Betrachtung des Framens das Kind mit dem Bade aus“, heißt es dazu auf einer Webseite der Verwertungsgesellschaft.
Das Urteil habe zu „massiven Problemen“ vor allem im Bildbereich geführt und sogar schon zu einer Klage der Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB) gegen die VG Bild-Kunst. „Die EU-Richtlinien proklamieren einen starken Schutz der Urheber und Urheberinnen, doch durch die Rechtsprechung des EuGH zum Framen wird dieser Schutz – entgegen der Intention des Gesetzgebers – massiv entwertet“, heißt es. Die VG Bild-Kunst fordert deshalb „eine Klarstellung, dass jede Wiedergabe eines fremden Werkes in einer Webseite eine eigenständige Nutzung darstellt, auch dann, wenn dies Werk nicht vom eigenen sondern von einem fremden Server hochgeladen wird.“ Mit einer solchen Klarstellung gäbe es keine Probleme für die Verwertungsgesellschaft, Archiven, Museen, Bibliotheken und anderen Gedächtnisinstitutionen Lizenzen für die Internetnutzung von Bildwerken zu erteilen.
Eine Klärung des Framing-Problems müsse im Rahmen der neuen Richtlinie zum Urheberrecht im Digitalen Binnenmarkt erfolgen, deren Entwurf EU-Kommissar Günther Oettinger im September vorgestellt hatte (siehe News vom 14. September 2016). Dies hat die VG Bild-Kunst auch in ihrem Positionspapier zum aktuellen Urheberrechtspaket der EU-Kommission vom September 2016 unterstrichen. Auf Europäischer Ebene machen sich die EVA (European Visual Artists) und der Internationale Verband der Bildagenturen, CEPIC, für eine Korrektur der Rechtsprechung durch den europäischen Gesetzgeber stark.

Pressekontakt: info@urheber.info