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Diskurs

Donnerstag, 13.10.2016

Portabilität: Beschluss des EP-Parlaments könnte sich verzögern

Der Beschluss des Europäischen Parlaments über den Vorschlag der EU-Kommission über eine „Verordnung für die grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten“ könnte später als ursprünglich geplant erfolgen. Der Rechtausschuss des Parlaments (JURI) wird erst am 2...

Der Beschluss des Europäischen Parlaments über den Vorschlag der EU-Kommission über eine „Verordnung für die grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten“ könnte später als ursprünglich geplant erfolgen.
Der Rechtausschuss des Parlaments (JURI) wird erst am 29. November 2016 über seinen Bericht zum Verordnungsvorschlag beschließen. Das gab der Berichterstatter, Ausschussvorsitzender Jean-Marie Cavada, im neuesten JURI Report bekannt. Eigentlich sollte der Bericht an das Europäische Parlament auf der JURI-Sitzung am 13. Oktober beschlossen werden (siehe News vom 13. Juli 2016). Nun erfolgte am 12. Oktober zunächst eine Aussprache über die zahlreichen Änderungsanträge für den Verordnungsvorschlag. Insgesamt wurden 246 Admendments eingereicht, einschließlich der Änderungen im Berichtsentwurf (Download).
Der Rechtausschuss ist der federführende Ausschuss in diesem Verfahren. Die Ausschüsse für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO), für Kultur und Bildung (CULT) und für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) haben bereits ihre Stellungnahmen abgegeben.
Beschäftigt haben sich bereits die Ausschüsse für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) und für Kultur und Bildung (ULT) mit der Portabilitätsverordnung. Zur JURI-Sitzung wurde nun auch der Berichtsentwurf mit ihren Anträgen auf Deutsch veröffentlicht. Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) wird auch noch eine Stellungnahme abgeben. Bisher ist eine erste Lesung im Europäischen Parlament für den 17. Januar 2017 terminiert.
Am 9. Dezember 2015 hatte die EU-Kommission ihren „Verordnungsvorschlag zur Gewährleistung der grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhalten im Binnenmarkt“ zusammen mit ihrem Konzept für eine Reform des EU-Urheberrechts in der Kommissionsmitteilung „Schritte zu einem modernen, europäischeren Urheberrecht“ öffentlich vorgestellt (siehe News vom 9. Dezember 2015). Noch am selben Tag, dem präsentierte Digital-Kommissar Oettinger den Vorschlag in einer JURI-Sitzung. Die Arbeitsgruppe für Rechte an geistigem Eigentum und die Urheberrechtsreform widmete ihre Sitzung am 18. Februar 2016 der Portabilitätsfrage und hörte die Ausführungen der Kommission und des Research Services über den Vorschlag und ihrer Folgenabschätzung sowie Standpunkte von Vertretern der öffentlich-rechtlichen Sender, audiovisuelle Hersteller und Händler, Content-Service-Provider, Sportverbände und Anwender.
Eine öffentliche Anhörung des zur Portabilität, auf der Mitglieder der Kommission sowie externen Experten auf die technischen Perspektive der Portabilität und die Perspektiven der Verbraucher eingingen fand am 20. April statt. Gehört wurden auch Urheber, Produzenten und Anbieter von Inhalten (siehe News vom 19. April 2016). Auch der Europäischer Rat hatte sich kürzlich auf wesentliche Grundsätze für den Verordnungsvorschlag geeinigt (siehe News vom 27. Mai 2016). Die Portabilitätsverordnung würde unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten gelten.

Pressekontakt: info@urheber.info