Direkt zum Inhalt springen

Diskurs

Mittwoch, 28.09.2016

Initiative Urheberrecht zum "Grünbuch Digitale Plattformen"

Die Initiative Urheberrecht hat eine Stellungnahme zum „Grünbuch Digitale Plattformen“ abgegeben, das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Mai 2016 veröffentlicht wurde. Hauptkritikpunkt: Es klammert urheberrechtliche Fragen völlig aus. Stellungnahme ...

Die Initiative Urheberrecht hat eine Stellungnahme zum „Grünbuch Digitale Plattformen“ abgegeben, das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Mai 2016 veröffentlicht wurde. Hauptkritikpunkt: Es klammert urheberrechtliche Fragen völlig aus.

Stellungnahme der Initiative Urheberrecht zum
„Grünbuch Digitale Plattformen“ des BMWi vom Mai 2016

In der Initiative Urheberrecht arbeiten über 35 deutsche Verbände und Gewerkschaften zusammen, die die Interessen von insgesamt rund 140.000 UrheberInnen und ausübenden KünstlerInnen vertreten.
Wir begrüßen, dass sowohl die Bundesregierung, vertreten durch die Staatsministerin für Kultur und Medien und den Bundesminister für Wirtschaft und Energie als auch die Bundesländer zur Entwicklung der Digitalen Plattformen schon mehrfach Stellung genommen haben. Die Europäische Kommission ist schon weitergegangen: sie hat in ihrem Richtlinienvorschlag vom 14.9.2016 Vorschläge vor allem zu urheberrechtlichen Fragen der Digitalen Plattformen Stellung vorgelegt.
Die Entwicklung dieser in ihrer Vielfalt kaum noch überschaubaren Geschäfts- und Vermittlungsmodelle schafft für die Kulturwirtschaft, aber auch für Kreative vielfältige neue Chancen, erschließt neue Adressaten und ermöglicht neue, individuelle Geschäftsmodelle.
Im Positionspapier der Bundesregierung vom April 2016, welches an die EU übermittelt wurde, aber von der EU-Kommission bei der Formulierung ihres Richtlinienentwurfs nur in Teilen aufgegriffen wurde, entwickelte die Bundesregierung erste Vorstellungen zum Regelungsumfeld u.a. auch für Plattformen. Insbesondere der Abschnitt 5 „Urheberrecht“ enthält eine Problembeschreibung, der die Initiative Urheberrecht weitgehend zustimmen kann. Dort wird z.B. darauf verwiesen, dass Plattformbetreiber, die Werke und urheberrechtlich geschützte Leistungen vermitteln, wegen ihrer Markmacht die Kräfteverhältnisse im Verwertungsprozess gravierend verschoben haben: ein Effekt ist, dass die Kreativen haben zunehmend Schwierigkeiten haben, angemessene Vergütungen für die Nutzung ihrer Werke und Leistungen durchzusetzen. Deshalb ist das im Bundestag derzeit beratene Projekt der Reform des Urhebervertragsrechts auch im Hinblick auf die Plattformentwicklung von größter Bedeutung. Ein weiteres Problem besteht in den über Plattformen geschaffenen Möglichkeiten der privaten Nutzer, fremde Werke anzueignen, ggf. zu verändern und weiter zu verbreiten. Hierauf macht besonders die EU in ihrem der Richtlinie vorangehenden „Impact Assessment“ aufmerksam. Bisher ist die Frage der Verantwortlichkeit für zahllose nicht genehmigte Nutzungen von Werken und erst Recht die Frage der Zahlung der gesetzlich gebotenen angemessenen Vergütungen für diese Nutzungen vollständig offen, obwohl hier permanent Verwertungschancen der Rechtsinhaber missachtet werden. Bei Plattformen handelt es sich also um Geschäft- und Vermittlungsmodelle, die in größtem Umfang und in all ihren Tätigkeitsfeldern massiv auf die Wertschöpfungsketten der Kulturwirtschaft einwirken und damit auch die Lebens- und Erwerbssituation kreativer Menschen berühren.
Das „Grünbuch Digitale Plattformen“ des Bundesministers für Wirtschaft und Energie betont zwar die wirtschaftliche Bedeutung der Plattformen und bekräftigt die allseits erkannte Notwendigkeit, einen Ordnungsrahmen zu schaffen, und dies sogar unter besonderer Erwähnung der Plattformen, die am stärksten in die Geschäftsmodelle der Kulturwirtschaft eingreifen, nämlich z.B. Facebook, Google, Amazon. Im Gegensatz zu der ersten Stellungnahme gegenüber der EU zieht es jedoch bedauerlicherweise daraus nicht die auch und gerade aus der Sicht dieses Hauses erforderlichen Konsequenzen.
Im Gegenteil: es klammert angeblich „notgedrungen (mit der Entwicklung der Plattformen) unmittelbar verknüpfte Aspekte aus, die auch anderswo diskutiert werden, wie z.B. urheberrechtliche Fragen“. Das ist nicht nachvollziehbar.
Das Haus, das seit mehreren Jahren gemeinsam mit der Staatsministerin für Kultur und Medien die „Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesregierung“ betreibt, macht sich die Sache zu einfach, und zusätzlich wird das Kind wird mit dem Bade ausgeschüttet: auch die den urheberrechtlichen Fragen zu Grunde liegenden kulturwirtschaftlichen Aspekte werden nicht erörtert.
Die Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland repräsentiert einen erheblichen Wirtschaftsfaktor: Das Umsatzvolumen betrug 2014 über 146 Milliarden Euro, insgesamt hat die Kultur- und Kreativwirtschaft damit diesem Jahr schätzungsweise einen Beitrag in Höhe von ca. 67,5 Milliarden Euro (2,3 Prozent) zur Bruttowertschöpfung geleistet . Ein Grünbuch, das die wichtigen, die Kreativen und die Kulturwirtschaft betreffenden Fragen unerörtert lässt, vergibt nach unserer Auffassung deshalb die wichtige Chance der ganzheitlichen Erörterung der Fragestellungen und verfehlt damit sein Ziel.
Es geht nicht nur um die Veränderungen der existentiellen Situation der Kreativen, die wesentliche Beiträge zur Schaffung der Basis der Internetökonomie leisten. Es geht auch um die Kulturwirtschaft, die dazu beiträgt, diese den Nutzern zu vermitteln. Beide Seiten müssen unmittelbarer Bestandteil einer umfassenden Analyse der Digitalen Plattformen sein, das den Anspruch erhebt, Vorschläge für die Entwicklung eines Ordnungsrahmens zu unterbreiten.
Es ist zwar richtig, dass sich auch andere Ressorts mit den Fragen des Urheberrechts befassen, aber dies darf nicht zu einer Verkürzung des Blicks auf wichtige Branchen und damit zur Ausklammerung der Kreativwirtschaft führen., die zudem ein wichtiger Bestandteil der Stellungnahme desselben Hauses gegenüber der EU war.
Die Initiative Urheberrecht fordert deshalb das BMWi auf, sein Grünbuch auf dem Wege zu Erarbeitung eines Weißbuchs zu ergänzen; wir stehen zum Dialog selbstverständlich zur Verfügung.

Prof. Gerhard Pfennig
Sprecher der Initiative Urheberrecht

ini_urheberrecht_stellungnahme_gruenbuch-plattformen_2016-09-29.pdf (pdf, 629.4 KB)

Pressekontakt: info@urheber.info