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Diskurs

Mittwoch, 08.06.2016

Urhebervertragsrecht im Bundestag: Erste Lesung am 9. Juni

Die Bundesregierung hat ihren kritisierten Gesetzentwurf zur Reform des Urhebervertragsrechts ohne Änderungen in den Bundestag eingebracht. Die erste Lesung im Parlament ist bereits am Donnerstag, 9. Juni. Der Regierungsentwurf wurde kürzlich in den Bundestag eingebracht, mel...

Die Bundesregierung hat ihren kritisierten Gesetzentwurf zur Reform des Urhebervertragsrechts ohne Änderungen in den Bundestag eingebracht. Die erste Lesung im Parlament ist bereits am Donnerstag, 9. Juni.
Der Regierungsentwurf wurde kürzlich in den Bundestag eingebracht, meldete der Parlamentsdienst hib am 7. Juni 2016. Die Bundestagsdrucksache (18/8625) enthält auch die „Gegenäußerung“ der Bundesregierung zu den Bedenken und Anregungen, die der Bundesrat in seiner Plenarsitzung am 13. Mai 2016 beschlossen hatte (siehe News vom 13. Mai 2016). Sie werden allesamt als unbegründet oder nicht durchführbar zurückgewiesen. Die erste Lesung im Bundestag ist bereits am 9. Juni, wie aus der Tagesordnung vom heutigen Tage hervorgeht. Dabei soll der Gesetzentwurf an den Rechts- und den Kultur- und Medienausschuss überwiesen werden.
Die Bundesregierung hatte ihren Gesetzentwurf zur Reform des Urhebervertragsrechts am 16. März beschlossen (siehe News vom 16. März 2016), auf den sogleich Urheberverbände mit Kritik, Entrüstung und Protest reagiert hatten (siehe News vom 17. März 2016). Der Protest hatte in den letzten Wochen angehalten, insbesondere am Welttag des Buches und des Urheberrechts am 23. April. Die Initiative Urheberrecht im April grundsätzlich dazu Stellung genommen (siehe News vom 11. April 2016).

Pressekontakt: info@urheber.info