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Diskurs

Mittwoch, 01.06.2016

LG München: 475.000 Euro Nachvergütung für "Boot"-Kameramann

Etappensieg für Kameramann Jost Vacano: Das Landgericht München I hat am 2. Juni 2016 entschieden, dass er 475.000 Euro nachträglich als Vergütung für den Filmklassiker „Das Boot” erhält. Außerdem müssen die Produktionsfirma Bavaria Film, deren Tochter Euro-Video und der Westd...

Etappensieg für Kameramann Jost Vacano: Das Landgericht München I hat am 2. Juni 2016 entschieden, dass er 475.000 Euro nachträglich als Vergütung für den Filmklassiker „Das Boot” erhält. Außerdem müssen die Produktionsfirma Bavaria Film, deren Tochter Euro-Video und der Westdeutsche Rundfunk den Chef-Kameramann mit 2,25 Prozent an künftigen Nettoerlösen beteiligen.
Der unter der Regie von Wolfgang Petersen 1981 gedrehte Film hat in verschiedenen Fassungen allein in Deutschland mehrstellige Millionenbeträge erwirtschaftet. Demgegenüber hatte die Pauschalvergütung für Vacano gerade einmal 180.000 DM betragen. Vor elf Jahren hatte Jost Vacano Klage auf Nachvergütung im Sinne des „Bestsellerparagrafens“ (§ 32a UrhG) erhoben. Zunächst musste er bis zum Bundesgerichtshof prozessieren, um einen Beteiligungs- und Auskunftsanspruch dem Grunde nach durchzusetzen. Der stünde ihm als Miturheber zu, entschied der BGH mit Urteil vom 22. September 2011 (Az.: I ZR 127/10). Nun musste Vacano erneut vors LG München. Am 4. Februar 2016 machte der Vorsitzende Richter einen Vergleichsvorschlag: 699.500 Euro als angemessene Summe für die Vergangenheit (siehe News vom 10. Februar 2016).
Nun sind es mehr als 200.000 Euro weniger. „Unser Kollege Jost Vacano weiß nach elf Jahren nun, was ihm aus der umfänglichen Nutzung des Filmerfolgs noch zusteht. Das ist zu begrüßen, erklärte Michael Neubauer, Geschäftsführer des Berufsverbands Kinematografie (BVK). „Unverständlich ist aber, dass man ihm den Anspruch auf Verzinsung nicht gezahlter Beteiligungen an den Erträgen und Vorteilen aus der Werknutzung abspricht. Das lädt Verwerter geradezu ein, Kreative nicht zu beteiligen”.
Vacanos Anwalt Nikolaus Reber erklärte nach der Urteilsverkündung gegenüber Blickpunkt:Film: „Zunächst sind wir über das Urteil sehr erfreut. Wir werden nach sorgfältigem Studium überlegen, ob wir in Berufung gehen – etwa wegen der Verzinsungsfrage oder der Berechnung der absoluten Zahlen.” Auch ein Sprecher der Bavaria sagte, man werde Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. Wann ein endgültiges Urteil in dem seit über einem Jahrzehnt schwelenden Streit gefällt wird, ist damit offen.

Pressekontakt: info@urheber.info