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Diskurs

Freitag, 20.05.2016

Streamingdienste: EU-Kommission überlegt "Netflix-Steuer"

Die EU-Kommission überlegt offenbar Pläne für eine „Steuer“ auf Streamingdienste wie Netflix, berichtet das Online-Nachrichtenportal Politico. Die Einnahmen sollen der europäischen Film- und TV-Produktion oder der Filmförderung zugute kommen. Die Europäische Kommission will V...

Die EU-Kommission überlegt offenbar Pläne für eine „Steuer“ auf Streamingdienste wie Netflix, berichtet das Online-Nachrichtenportal Politico. Die Einnahmen sollen der europäischen Film- und TV-Produktion oder der Filmförderung zugute kommen.
Die Europäische Kommission will Video-Streamingdienste wie Netflix und Amazon Prime nach intensivem Lobbying von Frankreich anzapfen, um die Produktion europäischer Filme und TV-Programme zu finanzieren und ihre Industrie zu schützen, berichtet Politico unter der Überschrift „Commission wants to hit Netflix with movie tax“. Solche Abgaben könnten auch ein Modell für andere Onlinemedien wie etwa Google sein, in denen eine Beteiligung der Rechteinhaber und Urheber aufgrund von urheberrechtlichen Ansätzen – so das Presseverleger-Leistungsschutzrecht in Deutschland und Spanien – bisher gescheitert ist.
„Mitgliedsstaaten können Anbieter von audiovisuellen On-Demand-Mediendiensten verpflichten, ... finanziell an der Produktion europäischer Werke beizutragen“, heißt es in einem Politico vorliegenden Entwurf für die Überarbeitung der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste von 2010. Nach diesen Plänen der Kommission, wären Mitgliedsstaaten in der Lage, „finanzielle Beiträge von On-Demand-Diensten in ihre Gesetzgebung einzuführen [Direktinvestitionen oder den nationalen Filmfonds zugewiesen Abgaben]“.
Neuigkeiten gibt es auch zum „Verordnungsvorschlag zur Gewährleistung der grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhalten im Binnenmarkt“, den die EU-Kommission im Dezember vorgelegt hat (siehe News vom 9. Dezember 2015). Nach dem ersten Änderungsvorschlag der niederländischen Ratspräsidentschaft der EU vom 31. März 2016 (siehe News vom 11. April 2016) gibt es ein neues Kompromisspapier, schreibt Stefan Krempl bei heise online. Mit dem neuen Vorschlag wolle die Niederlande, die derzeit den Vorsitz im EU-Rat hat, „die von ihr geforderten strengen Prüfvorschriften, in welchem EU-Land ein Nutzer seinen Wohnsitz hat, vor der Freigabe gekaufter Inhalte in einem anderen Mitgliedsstaat etwas lockern.“
So könnten Rechteinhaber selbst nach einer neuen Klausel Inhalteanbieter wie Netflix oder Spotify von den Überwachungspflichten befreien. Auch sei eine „Ausstiegsklausel“ für Musik und E-Books vorgesehen. Die Verordnung soll zudem nur für Dienste gelten, die gegen Geld angeboten werden. Wer etwa nur Rundfunkgebühren für öffentlich-rechtliche Sender zahle, solle nicht von den Mitnahmerechten profitieren. Auch hier würde es eine Ausnahmeregel geben: „Anbieter wie die ARD oder BBC sollen freiwillig zusagen können, in den Geltungsbereich der Verordnung zu fallen.
Mittlerweile habe sich die Ratsspitze mit ihrem Vorschlag offenbar zumindest im Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (Coreper) weitgehend durchsetzen können. Ob der Änderungsvorschlag der niederländischen Ratspräsidentschaft im EU-Rat und dann von der EU-Kommission so akzeptiert wird, muss sich allerdings erst noch zeigen. Der EU-Rat werde über den Verordnungsvorschlag am 26.Mai beschließen, berichtete Politico kürzlich.

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