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Diskurs

Freitag, 06.05.2016

EU-Kommission kündigt nächste Reihe von Initiativen Ende Mai an

Die Europäische Kommission hat die Auswertung der öffentlichen Konsultation zur Überprüfung der EU-Satelliten- und Kabelrichtlinie veröffentlicht. Die Ergebnisse sind nicht überraschend, eher schon die geringe Beteiligung. Die Konsultation zur Richtlinie 93/83/EWG vom 27. Sep...

Die Europäische Kommission hat die Auswertung der öffentlichen Konsultation zur Überprüfung der EU-Satelliten- und Kabelrichtlinie veröffentlicht. Die Ergebnisse sind nicht überraschend, eher schon die geringe Beteiligung.
Die Konsultation zur Richtlinie 93/83/EWG vom 27. September 1993 über die zur Koordinierung bestimmter urheber- und leistungsschutzrechtlicher Vorschriften betreffend Satellitenrundfunk und Kabelweiterverbreitung lief vom 24. August bis zum 16. November 2015 (siehe News vom 24. August 2015). Zur Beteiligung waren „Mitgliedstaaten, Rundfunkunternehmen, Autoren, Filmproduzenten und Tonträgerhersteller, ausübende Künstler, Verwertungsgesellschaften, Satellitenbetreiber und Kabelnetzwerkbetreiber, Internet und Online-Dienstleister, Verbraucher und jegliche andere interessierten Personen“ aufgerufen. Insgesamt gingen 257 ausgefüllte Fragebögen ein, 56 von Einzelpersonen und 201 von Organisationen, Unternehmen und Institutionen – unter Letzteren besonders viele von Rechteinhabern und Verwertungsgesellschaften, wie Zusammenfassung der Antworten (Download) zeigt. Die meisten Antworten kamen aus Deutschland (41).
Etwa die Hälfte ist der Meinung, dass die geltenden Bestimmungen durch das Herkunftslandprinzip die Rechtsklärung zumindest teilweise erleichtert haben. Die Verbrauchervertreter allerdings sind größtenteils der Meinung, die geltenden Bestimmungen der Richtlinie würden den Zugang zu Inhalten, die in anderen Mitgliedstaaten verfügbar sind, nicht hinreichend gewährleisten. Auch viele Film-/AV-Produzenten sind der Auffassung, „dass das Herkunftslandprinzip den Geltungsbereich ihrer Rechte einschränkt, weil es ihnen die uneingeschränkte Lizenzierung der Rechte, die sie für geeignet halten, verwehrt.“
Deshalb plädieren die Verbrauchervertreter für eine umfassende Ausweitung des Herkunftslandprinzips auf alle Online-Dienste, während die Rechteinhaber generell gegen jede Ausweitung des Herkunftslandprinzips sind (so auch die Verwertungsgesellschaften). Die Sendeunternehmen sind geteilter Meinung, je nachdem, ob es sich um öffentlich-rechtliche oder um kommerzielle Sender handelt.
Die Konsultation ist eine Maßnahme im Rahmen der von der Kommission im Mai 2015 angenommenen Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa (siehe News vom 6. Mai 2015). Ein Jahr nachdem die Pläne vorgestellt wurden, seien jetzt die Beiträge fast aller öffentlichen Konsultationen analysiert und die Kommission sei „auf dem richtigen Weg sie in konkrete Vorschläge zu übersetzen“, teilten Vizepräsident Ansip, verantwortlich für den digitalen Binnenmarkt, und Kommissar Oettinger, zuständig für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft, mit. Ende Mai sollte die „nächste Reihe von Initiativen“ auf dem Tisch liegen.

Pressekontakt: info@urheber.info