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Diskurs

Mittwoch, 20.01.2016

Börsenverein fordert politisches Signal für Verlagsbeteiligung

AG Publikumsverlage des Börsenvereins fordert von der Bundesregierung in einer Resolution („Münchner Erklärung“) „ein klares, schnellstmöglich umzusetzendes gesetzgeberisches Signal, das den politischen Willen unterstreicht, weiterhin am erfolgreichen System der Verwertungsges...

AG Publikumsverlage des Börsenvereins fordert von der Bundesregierung in einer Resolution („Münchner Erklärung“) „ein klares, schnellstmöglich umzusetzendes gesetzgeberisches Signal, das den politischen Willen unterstreicht, weiterhin am erfolgreichen System der Verwertungsgesellschaften festzuhalten.” Das solle noch vor der Entscheidung des Bundesgerichtshofs über die Ausschüttungspraxis der VG Wort im März dieses Jahres erfolgen und „auch darauf hinwirken, dass Verlage im europäischen Urheberrecht als Rechteinhaber anerkannt und geschützt werden.”
Bei einer Versammlung der Publikumsverlage in München zur aktuellen Situation der VG Wort referierten deren Geschäftsführer Rainer Just und Börsenvereinsjustiziar Christian Sprang. „Die VG Wort befindet sich in einer Krise“, sagte Just laut boersenblatt.net. Hintergrund seien die erheblichen Rechtsunsicherheiten zur bisherigen Ausschüttungspraxis an Verlage. Nach der Reprobel-Entscheidung des EuGH (siehe News vom 12. November 2015) habe die VG Wort kurz vor Weihnachten 3.800 Verlage zu Rückzahlungen aufgefordert bzw. zu Verjährungsverzichtserklärungen (siehe News vom 30. November 2015). Von den 3.800 angeschriebenen Verlagen seien derzeit etwa 500 Verlage übrig, die noch nicht reagiert hätten; sie würden nun Mahnbescheide erhalten. Es gebe aber immer noch die Möglichkeit, die entsprechende Erklärung abzugeben.
Bis zu dem Moment, als „das Momentum Reprobel“ die Lage veränderte, habe es keinen dringlichen Anlass zur Bildung von Rückstellungen gegeben, sagte Christian Sprang. Das habe sich nach dem Urteil des EuGH völlig verändert. „Das Risiko, dass sich Rückforderungen von der VG Wort ergeben, hat sich signifikant erhöht.“ Zu Rückstellungen sei daher grundsätzlich zu raten, betonte Sprang.
Der Börsenvereinsjustiziar forderte „politische Unterstützung und Klarstellung“. Die bevorstehende Entscheidung sei nicht mehr rechtsmittelfähig. Das gegenwärtige Dilemma: Die EU-Kommission verweist auf nationale Regelungen, Berlin hingegen auf die einschlägige EU-Richtlinie. „Damit stecken wir in einem riesigen Zuständigkeitsmikado.“ Der Börsenverein habe im Dezember ein Papier mit Vorschlägen für legislative Lösungen sowohl Bundesjustizminister Maas als auch dem zuständigen EU-Kommissar Oettinger vorgelegt. Dringend müsse gesetzlich klargestellt werden, dass Rechtsinhaber auch Leistungserbringer seien und deshalb auch an den Ausschüttungen zu beteiligen.
Eine entsprechende Resolution verabschiedeten die in München versammelten Publikumsverleger einstimmig. „Wir fordern von der Bundesregierung ein klares, schnellstmöglich umzusetzendes gesetzgeberisches Signal, das den politischen Willen unterstreicht, weiterhin am erfolgreichen System der Verwertungsgesellschaften festzuhalten. Das soll nicht nur ein Zeichen noch vor der Entscheidung des Bundesgerichtshofs über die Ausschüttungspraxis der VG Wort im März dieses Jahres sein, sondern auch darauf hinwirken, dass Verlage im europäischen Urheberrecht als Rechteinhaber anerkannt und geschützt werden”, heißt es in der „Münchner Erklärung“.
Der Bundesgerichtshof nimmt das Verfahren zum Verteilungsplan der VG Wort mit einem Verhandlungstermin am 10. März 2016 wieder auf. Auch im Bundestag wurde die Verlagsbeteiligung an den gesetzlichen Vergütungsansprüchen sowohl von Bundesjustizminister Heiko Maas als auch von mehreren Abgeordneten thematisiert (siehe News vom 19. Januar 2016).

Pressekontakt: info@urheber.info