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Diskurs

Dienstag, 29.12.2015

EU: Antworten der Satelliten- und Kabel-Konsultation

Nach Abschluss der öffentlichen Konsultation zur Überprüfung der EU-Satelliten- und Kabelrichtlinie hat die zuständigen Generaldirektion Kommunikationsnetzwerke, Inhalt und Technologie (DG Connect) die eingegangenen Antworten sowie vorläufige Trends veröffentlicht. Die öffent...

Nach Abschluss der öffentlichen Konsultation zur Überprüfung der EU-Satelliten- und Kabelrichtlinie hat die zuständigen Generaldirektion Kommunikationsnetzwerke, Inhalt und Technologie (DG Connect) die eingegangenen Antworten sowie vorläufige Trends veröffentlicht.
Die öffentliche Konsultation zur Überprüfung der Richtlinie 93/83/EWG vom 27. September 1993 über die zur Koordinierung bestimmter urheber- und leistungsschutzrechtlicher Vorschriften betreffend Satellitenrundfunk und Kabelweiterverbreitung wurde am 24. August gestartet und lief bis zum 16. November 2015 (siehe News vom 24. August 2015). Zielgruppen waren „Mitgliedstaaten, Rundfunkunternehmen, Autoren, Filmproduzenten und Tonträgerhersteller, ausübende Künstler, Verwertungsgesellschaften, Satellitenbetreiber und Kabelnetzwerkbetreiber, Internet und Online-Dienstleister, Verbraucher und jegliche andere interessierten Personen“, heißt es auf der Konsultations-Webseite .
Eingegangen bei der EU-Kommission sind insgesamt 254 Antworten, darunter 56 von Einzelpersonen und 198 von Organisationen, Firmen oder Institutionen. Deren Antworten hat die DG Connect veröffentlicht, unterteilt nach solchen Organisationen, die im Transparenzregister der EU registriert sind, und nicht registrierten. Auch die Antworten von Einzelpersonen wurden veröffentlicht. Eine genau Auswertung über die Zuordnung der Organisationen (z.B. Verwertungsgesellschaften) präsentiert die Auswertungs-Webseite in grafischer Form.
Auf dieser Webseite heißt es zu den vorläufigen Trends der öffentlichen Konsultation, dass die meisten der Befragten der Ansicht sind, dass die geltenden Bestimmungen in Bezug auf Satellitenrundfunk, einschließlich des Herkunftslandprinzips, für Online-Übertragungen relevant bleiben. Während eine Reihe von Befragten für die Beibehaltung sei, seien andere zurückhaltend oder dagegen. Auch bei der Kabelweiterverbreitung sind die meisten der Befragten der Ansicht, dass die geltenden Bestimmungen relevant bleiben. Eine Reihe von Befragten wollten die zeitgleiche Weiterverbreitung von Fernseh- und Radioprogrammen auf anderen als Kabel-Plattformen (z.B. IPTV, offenes Internet), andere sehen sie als ungerechtfertigt.
Zunächst werde die EU-Kommission eingegangenen Antworten eingehend analysieren und „zu gegebener Zeit“ einen zusammenfassenden Bericht veröffentlichen.

Pressekontakt: info@urheber.info