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Diskurs

Freitag, 06.11.2015

EU-Urheberrecht: Mitteilung der EU-Kommission geleakt

Am 9. Dezember 2015 will die EU-Kommission ihr erstes Maßnahmenpaket zur Reform des EU-Urheberrechts öffentlich vorstellen. Nun macht in Brüssel eine geleakte Version der entsprechenden Kommissionsmitteilung „Towards a modern, more European copyright framework“ („Auf dem Weg z...

Am 9. Dezember 2015 will die EU-Kommission ihr erstes Maßnahmenpaket zur Reform des EU-Urheberrechts öffentlich vorstellen. Nun macht in Brüssel eine geleakte Version der entsprechenden Kommissionsmitteilung „Towards a modern, more European copyright framework“ („Auf dem Weg zu einem modernerem, mehr europäischen Urheberrechtssystem“) die Runde.
Klar war nach entsprechenden Äußerungen von EU-Digitalkommissar Günther Oettinger (siehe News vom 27. Oktober 2015) spätestens nach Veröffentlichung der Roadmap „Communication on the modernisation of the EU copyright rules“ der zuständigen Generaldirektion Kommunikationsnetzwerke, Inhalt und Technologie (DG Connect) am 4. November, dass das erste „Gesetzespaket“ zur Urheberrechtsreform an konkreten Maßnahmen nur die Punkte „Portabilität“ von Inhalten und Umsetzung des Marrakesch-Abkommens enthält (siehe News vom 5. November 2015).
Nun erfährt man durch die geleakte „Communication“ (Download), was sich unter dem Stichwort „Portabilität“ verbirgt. „Das ultimative Ziel des vollen grenzüberschreitenden Zugangs für alle Arten von Inhalten in Europa sicherzustellen, muss mit der Bereitschaft der Märkte, auf rechtliche und politische Veränderungen schnell zu reagieren, und der Notwendigkeit, tragfähige Finanzierungsmodelle für diejenigen, die in erster Linie für die Erstellung von Inhalten zuständig sind, abgewogen werden“, heißt es dazu. „Die Kommission schlägt daher einen schrittweisen Ansatz zur Beseitigung von Hindernissen für grenzüberschreitende Zugang zu Inhalten und für die Verbreitung von Werken vor.“
In einem ersten Schritt will die Kommission zusammen mit dieser Mitteilung – also am 9. Dezember – einen Vorschlag für eine Verordnung über die „Portabilität von Online-Content-Services“, um sicherzustellen, dass Benutzer, auf die in ihrem Heimatland erworbenen oder abonnierten Inhalte auch darauf zugreifen können, wenn sie vorübergehend in einem anderen Mitgliedstaat sind.
Um Benutzern einen „breiteren Online-Zugang zu Werken in der ganzen EU zu ermöglichen“, prüft die EU-Kommission weitere Optionen und Gesetzgebungsvorschläge zur Annahme im Frühjahr 2016 mit dem Ziel:

  • Verbesserung der grenzüberschreitenden Verbreitung von Fernseh- und Radioprogrammen online durch eine mögliche Erweiterung der Bestimmungen der Satelliten- und Kabelrichtlinie auf Online-Übertragungen der Fernsehveranstalter;
  • Unterstützung von Rechteinhabern und Händlern, eine Einigung über Lizenzen, die für grenzüberschreitende Zugang zu Inhalten aus anderen Mitgliedstaaten zu ermöglichen, zu erreichen. In diesem Zusammenhang die Rolle der Mediation, oder ähnliche alternative Streitbeilegungsmechanismen, um die Erteilung dieser Lizenzen zu helfen, wird in Betracht gezogen werden;
  • Erleichterung der Digitalisierung von Out-of-Commerce-Sammlungen und ihre Onlinepräsentation in der EU.

Der geleakte Kommissionsmitteilung zufolge will die EU-Kommission im Frühjahr 2016 auch einen Vorschlag für eine Schrankenregelung zum Text- und Data-Mining für Forschungsorganisationen im öffentlichen Auftrag vorlegen. Prüfen will sie außerdem eine Harmonisierung der Regelung für die sogenannte Panoramafreiheit.
Immerhin, auch die Urheber und ausübenden Künstler hat die Kommission nicht ganz vergessen. „Ein weiterer wichtiger Punkt ist eine angemessene Vergütung der Urheber und ausübenden Künstler, die vor allem durch Unterschiede in der Verhandlungsmacht bei der Lizenzierung oder die Übertragung ihrer Rechte betroffen sind“, heißt es. Hier will die Kommission weiterhin prüfen, immerhin aber auch, „ob Lösungen auf EU-Ebene erforderlich sind, um Rechtssicherheit, Transparenz und Gleichgewicht in dem System notwendig sind, das die Vergütung der Urheber und ausübenden Künstler in der EU regelt“, wobei aber die nationalen Zuständigkeiten in Rechnung zu stellen seien.

mitteilung-eu-kommission-zur-urheberrechtsreform-geleakt-2015-11.pdf (pdf, 458.69 KB)

Pressekontakt: info@urheber.info