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Diskurs

Dienstag, 14.04.2015

OLG Hamburg: E-Books dürfen nicht weiterverkauft werden

Als drittes Oberlandesgericht hat das OLG Hamburg gegen den Weiterverkauf heruntergeladener E-Books und Hörbücher entschieden. Der Börsenverein wertet das Urteil als Erfolg für die gesamte Buchbranche. Mit der Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 24. März 201...

Als drittes Oberlandesgericht hat das OLG Hamburg gegen den Weiterverkauf heruntergeladener E-Books und Hörbücher entschieden. Der Börsenverein wertet das Urteil als Erfolg für die gesamte Buchbranche.
Mit der Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 24. März 2015 (Az.: 10 U 5/11) wurde zum dritten Mal eine Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband rechtskräftig abgewiesen, hat der Börsenverein des Deutschen Buchhandels am 14 April in einer Pressemitteilung mitgeteilt. Vorher hätten bereits das OLG Hamm im Mai 2014 (Az.: 22 U 60/13) und das OLG Stuttgart im Jahr 2011 (Az.: 2 U 49/11) in einem gleich gelagerten Fall einem Online-Buchhändler Recht gegeben. Die Verbraucherschützer hatten jeweils gegen sie geklagt, weil sie per AGB den Weiterverkauf von E-Book- bzw. Hörbuch-Downloads ausschlossen. In allen drei Fällen entschieden die Gerichte, dass die Buchhändler auch künftig den Weiterverkauf von E-Books verbieten dürfen.
„Die Hamburger Entscheidung ist ein Erfolg für die gesamte Buchbranche. Zum wiederholten Mal haben sich die Richter der Position der Rechteinhaber und Anbieter von digitalen Büchern angeschlossen, dieses Mal mit besonderer Deutlichkeit. Das ist ein wichtiges Zeichen“, sagte Christian Sprang, Justiziar des Börsenvereins, der alle drei Verfahren auf Seiten der Online-Händler begleitet hatte. „Digitale Bücher können praktisch unendlich vervielfältigt und weitergegeben werden, ohne sich jemals abzunutzen. Der Primärmarkt für E-Books und Hörbücher würde komplett zerstört werden, wenn es einen legalen ‚Gebrauchtmarkt’ gäbe.“ Die Urteile wurden vom Börsenverein nicht veröffentlicht.
Wie eine Juristin der Verbraucherzentrale Golem auf Anfrage mitteilte, prüft der vzbv, ob er eine Zulassungs- und Streitwertbeschwerde einlegen wird, um doch noch zum Bundesgerichtshof zu kommen. Noch unklar sei die Entwicklung auf europäischer Ebene , so Sprang. Ein niederländisches Gericht hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor wenigen Tagen einen Fall zur Vorabentscheidung vorgelegt, in dem es auch um die Vereinbarkeit von Verkäufen gebrauchter E-Books mit dem EU- Urheberrecht geht

Pressekontakt: info@urheber.info