Direkt zum Inhalt springen

Diskurs

Montag, 05.01.2015

UN-Bericht über Urheberrechte für Menschenrechtsrat

Für die Stärkung der Rechte der Urheber einerseits, des Rechts auf Wissenschaft und Kultur in den nationalen und internationalen Regelungen zum Urheberrecht andererseits spricht sich ein Bericht aus, den die UN-Sonderberichterstatterin für kulturelle Rechte, Farida Shaheed, En...

Für die Stärkung der Rechte der Urheber einerseits, des Rechts auf Wissenschaft und Kultur in den nationalen und internationalen Regelungen zum Urheberrecht andererseits spricht sich ein Bericht aus, den die UN-Sonderberichterstatterin für kulturelle Rechte, Farida Shaheed, Ende 2014 vorgelegt hat.
Die Sonderberichterstatterin hat beschlossen, ihren nächsten Themenbericht für die Versammlung des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen im März 2015 „der Frage der Auswirkungen der Regelungen des geistigen Eigentums auf den Anspruch auf den Genuss von Wissenschaft und Kultur zu widmen“, heißt es in der Ankündigung einer öffentlichen Konsultation im Juni 2014, an der sich mehr als 30 internationale und nationale Organisationen mit Stellungnahmen beteiligt hatten. „Genauer gesagt, will sie die Auswirkungen der Regelungen des geistigen Eigentums auf das Recht der Menschen auf Genuss und Zugang zum kulturellen Erbe erfassen; den Zugang von allen ohne Diskriminierung auf die Leistungen der Wissenschaft und ihren Anwendungen, ... den Zugang von Forschern zu wissenschaftlichen Informationen und ... die künstlerische Freiheit ...“, heißt es weiter.
In dem jetzt von Farida Shaheed, seit 2009 die erste Sonderberichterstatterin für kulturelle Rechte im Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights (OHCHR), mit Datum vom 24. Dezember 2014 veröffentlichtem Report „Copyright policy and the right to science and culture“ (A/HRC/28/57) findet sich allerdings nur ein Teil der abgegebenen Statements wieder. Sein Blickpunkt ist die Betrachtung der Regelungen zum Urheberrecht aus der Perspektive der Menschenrechte und des UN-Sozialpakts von 1966. Aus dieser Perspektive kommt die pakistanische Soziologin zu 30 bemerkenswerten Schlussfolgerung und Empfehlungen (Ziff. 90 – 120).
So unterstreicht sie die Notwendigkeit des Schutzes der geistigen und materiellen Interessen von Urhebern und fordert die Staaten auf, dafür zu sorgen, dass sie mit ihrem Schaffen ihren Lebensunterhalt verdienen können. Ebenso unterstreicht Shaheed die Wichtigkeit der Urheberpersönlichkeitsrechte. Der Schutz der Urheber sei jedoch nicht mit einem Schutz der Rechteinhaber zu verwechseln. Zwar spiele die Kulturwirtschaft eine wesentliche Rolle, doch genießen ihre ökonomischen Interessen „nicht den Status von Menschenrechten", heißt es in dem Bericht. „Angesichts der Ungleichheit der Rechtskompetenz und Verhandlungsmacht zwischen Künstlern und ihre Verlage und Händlern sollten die Staaten Künstler vor Ausbeutung im Zusammenhang mit der Lizenzierung von Urheberrechten“ schützen, empfiehlt die Sonderberichterstatterin, in vielen Zusammenhängen am besten „durch gesetzlichen Schutz, von dem nicht durch Vertrag abgewichen werden“.
Andererseits müssten die Regelungen zum Urheberrecht danach bewertet werden, ob sie dem Interesse Öffentlichkeit am Zugang und Teilhabe an Kultur, Wissenschaft und Bildung dienen. „Urheberrechtsgesetze sollten keine Einschränkungen des Rechts auf Wissenschaft und Kultur setzen, es sei denn, der Staat nachweisen kann, dass die Begrenzung ein legitimes Ziel verfolgt“, heißt es in dem Bericht. Dabei seien gesetzliche Ausnahmeregelungen im Urheberrecht das wichtigste Werkzeug für kulturelle Teilhabe. Sie brächten auch Vergütungsmöglichkeiten für Urheber, wenn entsprechende gesetzliche Ansprüche vorgesehen seien. Möglich seien aber auch Ausnahmeregelungen ohne Vergütung. „WIPO-Mitglieder sollten die Annahme von internationalen Instrumenten zum Urheberrecht Ausnahmen und Beschränkungen für Bibliotheken und Bildung unterstützen“, empfiehlt Shaheed und nimmt damit auf die Kontroverse in der WIPO um Ausnahmen für Bibliotheken Bezug (siehe News vom19. Mai 2014).
Der Bericht, der noch weitere kontroverse Themen wie die Transparenz bei Verhandlungen internationaler Abkommen, Open-Access-Lehrmaterialien oder Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen aufgreift, soll im März 2015 beim UN-Menschenrechtsrat vorgestellt und diskutiert werden. Einen weiteren Bericht will Farida Shaheed bis Oktober zu Patenten vorlegen.

Pressekontakt: info@urheber.info