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Diskurs

Donnerstag, 04.12.2014

Experten wollen Leistungsschutzrecht wieder abschaffen

Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger muss abgeschafft werden. In dieser Forderung waren sich die fünf geladenen Experten beim öffentlichen Fachgespräch im Bundestagsausschuss Digitale Agenda einig. Außerdem sprachen sich alle für eine Reform des Urheberrechts aus. Them...

Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger muss abgeschafft werden. In dieser Forderung waren sich die fünf geladenen Experten beim öffentlichen Fachgespräch im Bundestagsausschuss Digitale Agenda einig. Außerdem sprachen sich alle für eine Reform des Urheberrechts aus.
Thema der Anhörung am 3. Dezember 2014 war der „Stand der Urheberrechtsreform auf deutscher und europäischer Ebene und weiteres Vorgehen beim Leistungsschutzrecht für Presseverlage”. Eingeladen waren als Sachverständige drei Professoren sowie Vertreter von iRights und der Geräteindustrie, aber keine Urheber (siehe News vom 28. November 2014), was am Tag der Anhörung öffentlich auch der Deutsche Kulturrat kritisierte.
Das Urheberrecht sei „aus den Fugen geraten und nicht mehr handhabbar“, sagte Professor Thomas Hoeren (Universität Münster), da inzwischen „fast alles geschützt wird“. Dazu kämen „weit überhöhte“ Schutzdauern „bis 70 Jahre nach dem Tod“ – die im Internet meistzitierten Äußerungen der Anhörung (außerhalb des Leistungsschutzrechts).
Trotzdem hält er – wie die Mehrheit der anwesenden Experten – eine große „Generalrevision“ (so Philipp Otto iRights) nicht für sinnvoll. Die Politik sollte vielmehr „kleine Baustellen“ abarbeiten, wie beispielsweise bei der Filmförderung, die so ausgestaltet werden könnte, dass nur dann gefördert wird, wenn zugleich sichergestellt sei, dass ein festgelegter Teil auch bei den Urhebern ankomme.
Seine Kritik an den gesetzlichen Schrankenregeln im Wissenschaftsbereich wurde auch von Professor Axel Metzger (Humboldt-Universität Berlin) geteilt. Sie seien „ein einziger Hürdenlauf“ für die Nutzer. Metzger kritisierte, dass die Rechteinhaber immer auf die klassische „Eigentumslogik“ setzen würden und ihnen einmaliger Vergütungsanspruch zum Ausgleich von Werknutzungen nicht ausreiche. Hier sei eine eingeschränkte Vergütungsflatrate sinnvoll. Der Gesetzgeber müsse daher bei den Nutzerrechten deutlich nachlegen.
Medienrechtler Gerald Spindler (Universität Göttingen) sprach sich für eine generelle „Abgabe auf Datenströme“ aus. Damit könnten „sämtliche Piraterieakte“ umfasst werden. Die Geräte- und Leermedienabgaben hätten sich im Großen und Ganzen bewährt. Sie sicherten den Urhebern eine vernünftige Vergütung „ohne eine Kontrolle bis in die Wohnzimmer hinein“. Zur Erfassung der Nutzungen und Verteilung der Einnahmen stünden etablierte Verfahren bei den Verwertungsgesellschaften bereit.
Dafür wurde er nicht nur von Hoeren kritisiert, sondern auch von Judith Steinbrecher vom ITK-Unternehmerverband BITKOM. Sie erklärte, dass schon das gegenwärtige pauschale Abgabensystem verfassungswidrig sein könnte und „konkrete Alternativen“ nötig seien. Abgekanzelt wurde von Hoeren auch der Vorschlag von iRights-Redaktionsleiter Otto, die „Belange des ganz konkreten Urhebers ganz nach vorne“ zu stellen und ihnen im Vertragsrecht eine Erlösbeteiligung von 75 Prozent zu sichern.
Bei der Forderung nach Abschaffung des Presse-Leistungsschutzrechts herrschte hingegen Einigkeit. Nach Ansicht Hoerens hätte außerdem die VG Media rechtlich dem Suchmaschinenkonzern Google keine Gratislizenz erteilen dürfen, wie sie es gemacht hatte (siehe News vom 23. Oktober 2014). Die Linken-Abgeordnete Halina Wawzyniak kündigte an, dass der Gesetzentwurf von Linken und Grünen zur Aufhebung des Leistungsschutzrechts (siehe News vom 25. November 2014) am 4. Dezember in erster Lesung in den Bundestag eingebracht werden und dass sie bei der Bundestagsabstimmung im März oder April kommenden Jahres mit einer großen Zustimmung im Bundestag rechne.

Tagesordnung, Fragenkatalog und schriftliche Stellungnahmen der Sachverständigen zur Ausschussanhörung

Video-Mitschnitt der Anhörung am 3. Dezember 2014

Pressekontakt: info@urheber.info