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Diskurs

Sonntag, 02.02.2014

Konsultation zum EU-Urheberrecht: Frist verlängert

Die Europäische Kommission hat die öffentliche Konsultation zur Überprüfung der Regeln zum EU-Urheberrecht um einen Monat bis zum 5. März 2014 verlängert. Die Konsultation war Anfang Dezember gestartet worden und sollte eigentlich bis zum 5. Februar 2014 laufen (siehe

Die Europäische Kommission hat die öffentliche Konsultation zur Überprüfung der Regeln zum EU-Urheberrecht um einen Monat bis zum 5. März 2014 verlängert.
Die Konsultation war Anfang Dezember gestartet worden und sollte eigentlich bis zum 5. Februar 2014 laufen (siehe News vom 5. Dezember 2013). Gründe für die Verlängerung nennt die Kommission nicht. In der Regel werden solche Konsultationen verlängert, wenn bis zum vorgesehenen Zeitpunkt nicht genügend Beiträge eingegangen sind, schreibt heise online.
An der Konsultation kann sich jeder Interessierte beteiligen. Aufgefordert zur Beteiligung wurden von der EU-Kommission insbesondere Konsumenten, Nutzer, Autoren, Darsteller, Verlage, Produzenten, Rundfunkunternehmen, Vermittler und anderen Dienstleister, Verwertungsgesellschaften, öffentlichen Behörden sowie Mitgliedstaaten. Der Fragebogen steht online zum Download bereit. Vor einigen Tagen hatte die European Composer & Songwriter Alliance (ECSA) eine Petition der Urheber zur EU-Konsultation gestartet (siehe News vom 31. Januar 2014).

Pressekontakt: info@urheber.info