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Diskurs

Freitag, 06.09.2013

Urheberkongress: Urheberrecht muss aufgewertet werden

Um die Frage nach der Selbstbestimmung im Netz ging es am 6. September beim Urheberkongress in der Bundesverwaltung von ver.di in Berlin, zu dem die Initiative Urheberrecht gemeinsam mit iRights Lab eingeladen hatte. ...

Um die Frage nach der Selbstbestimmung im Netz ging es am 6. September beim Urheberkongress in der Bundesverwaltung von ver.di in Berlin, zu dem die Initiative Urheberrecht gemeinsam mit iRights Lab eingeladen hatte. Rund 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren gekommen, um den Referaten zu folgen und Lösungsansätze zur Weiterentwicklung des Urheberrechts zu diskutieren.
Nach der Eröffnung durch Prof. Dr. Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht, der zum ausdrücklich Handeln aufforderte, sagte Philipp Otto (iRights.Lab), dass das Urheberecht in der kommenden Legislaturperiode in den politischen Fokus gerückt und modernisiert werden muss. Thomas Krüger, Präsident der Bundeszentrale für Politische Bildung, betonte, dass die Frage entscheidend sei, „Wie kommen wir zu einem Urheberrecht, das sich nicht an der digitalen Alltagswirklichkeit sinnlos aufreibt?“ Klar sei: „Für eine neue Zeit brauchen wir ein neues Denken.“
Helga Trüpel, MEP, stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Bildung, betonte in ihrer Rede über europäische Aktivitäten und Perspektiven, dass sich die Europäische Kommission und das Parlament in der kommenden Legislaturperiode eingehend mit der Reform des Urheberrechts beschäftigen müssten. Es gehe um die gerechte Vergütung für Kreative. Ein funktionierendes Modell sei dafür noch nicht gefunden. Auch innerhalb der Europäischen Kommission gebe es heftigen Zwist. Generelles Ziel auch von Kommissar Barnier sei es, Hindernisse abzubauen.
Prof. Dr. Karl-Nikolaus Peifer (Deutsches und Europäisches Handelsrecht, Universität Köln) plädierte dafür, das bisherige System der Zulassung von Privatkopien gegen pauschale Vergütungen für die Urheber auf die internetbasierten privaten Nutzungen zu übertragen. Eine Fair Use Regelung wie im amerikanischen Recht sei zwar politisch möglich, aber für die Urheber nicht die beste Lösung.

Diskussion um Pauschal- oder Individualvergütung

Nachmittags ging es um neue Finanzierungsmodelle für private Nutzungen und um die schulische und wissenschaftliche Nutzung von Werken. Prof. Dr. Gerhard Spindler (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Rechtsvergleich, Multimedia- und Telekommunikationsrecht an der Universität Göttingen) erläuterte die Vor- und Nachteile von Pauschalvergütungen und Individuallizenzen insbesondere im Bereich der digitalen Nutzungen. Er betonte: „Eine Abgabe ist keine tolle Lösung, aber immer noch besser als eine flächendeckende Rechtsverfolgung mit datenschutzrechtlichen Gefährdungen. Der Teufel liegt allerdings im Detail und bedarf weiterer intensiver Diskussionen.“ Wichtig sei für ihn, dass die Vergütung für Urheber auf empirisch ermittelten Daten des typisierten Nutzerverhaltens beruhe.
In der anschließenden Diskussion wurden im Wesentlichen zwei Standpunkte vertreten. Überwiegend wurde das System der pauschalen Vergütung auch in der Internetnutzung für richtig erachtet, da es sicherstelle, dass das Geld bei den Urhebern auch ankomme. „Gegenüber individuellen Lizenzmodellen haben Pauschalvergütungen zudem den Vorteil, dass sich die Verbraucher um nichts kümmern und keine Nutzerdaten preisgeben müssen“, sagte Dr. Urban Pappi von der VG Bild- Kunst. Dagegen war eine Mindermeinung dafür, die pauschalen Abgaben abzuschaffen, denn diese „sind ein Relikt aus der analogen Welt“, so Markus Scheufele vom Bitkom.

Diskussion um die schulische und wissenschaftliche Nutzung

Zur Einleitung der Diskussion um die schulische und wissenschaftliche Nutzung von Werken erläuterte Prof. Dr. Bernd Schorb, emeritierter Professor für Medienpädagogik und Weiterbildung der Universität Leipzig: „Für Jugendliche ist das Netz ein riesiger Wühltisch“. Datenschutz sei in der Regel bedeutungslos. Nur wenn es um ihre eigenen Urheberechte gehe, seien sie vorsichtig. Prof. Dr. Karl Riesenhuber, Lehrstuhlinhaber für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Handels- und Wirtschaftsrecht in Bochum, betonte, dass Lösungen, die der Vertragsfreiheit Rechnung tragen, im wissenschaftlichen Bereich vorzuziehen sind.
Abschließend unterstrich Professor Dr. Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht, dass der Kongress deutlich gemacht habe, wie reformbedürftig das geltende Recht sei: „Wir brauchen endlich belastbare vertragliche und gesetzliche Grundlagen, um die Interessen der Urheber zu befördern, den Nutzern besseren Zugang zu Werken zu ermöglichen und einen zukunftsfesten Bildungsbetrieb zu ermöglichen.“ „Der Deutsche Bundestag wie auch die Europäische Kommission sind in der Pflicht nun endlich Regelungen zu schaffen, die auch wirklich im Alltag anwendbar sind“, ergänzte Philipp Otto von iRights Lab.

Pressekontakt: info@urheber.info