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Diskurs

Montag, 24.06.2013

Leistungsschutzrecht: Google News bald nur mit Opt-In

Google reagiert auf das Leistungsschutzrecht für Presseverleger: Online-Medien, deren Nachrichten auch künftig von Google News gelistet werden sollen, müssen ausdrücklich ihr Einverständnis erklären. Am 1. August tritt das umstrittene Presse-Leistungsschutzrecht in Kraft (sie...

Google reagiert auf das Leistungsschutzrecht für Presseverleger: Online-Medien, deren Nachrichten auch künftig von Google News gelistet werden sollen, müssen ausdrücklich ihr Einverständnis erklären.
Am 1. August tritt das umstrittene Presse-Leistungsschutzrecht in Kraft (siehe News vom 1. März 2013). Als Reaktion darauf wird Google zeitgleich Änderungen für seinen Dienst Google News durchführen, wie der US-Konzern in einem offiziellen Produkt Blog bekannt gab. Wollen Verlage oder andere Websitebetreiber weiterhin im News-Angebot erscheinen, müssen sie gegenüber Google über einen Link in den Einstellungen eine Bestätigung erteilen. Google will mit dieser Opt-In-Lösung verhindern, für die Nutzung von „Snippets” nach künftiger Rechtslage zahlen zu müssen.
Das Medienecho auf die Abwehraktion Googles war naturgemäß riesig. Sofort hat Zeit Online hat angekündigt, die Bestätigung für Google News abzugeben. Süddeutsche.de und Spiegel Online kündigten an, dass sie nach einer Prüfung wohl Google News nicht fernbleiben würden.
Die Verbände der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger, BDZV und VDZ, äußerten schmallippig, „dass Google mit der Einführung eines so genannten Opt-In-Verfahrens das Leistungsschutzrecht anerkennt”. Der Axel-Springer-Verlag, der sich massiv für das Presse-Leistungsschutzrecht eingesetzt hatte, reagierte bisher nicht offiziell.
Auf einer eigens eingerichteten Webseite erläutert Google das neue Verfahren, das nur für deutsche Verlage und Webpublisher und nur für Google News angewandt wird. Für Verlage aus anderen Ländern und die Nichtaufnahme in die allgemeine Google Suchmaschine stünden andere Tools wie der Eintrag „robots.txt” im Webseiten-Quelltext zur Verfügung.

Pressekontakt: info@urheber.info