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Diskurs

Mittwoch, 17.04.2013

GEMA-Tarifreform: Schiedsspruch zu Veranstaltungstarifen

Für die umstrittene GEMA-Tarifreform hat die DPMA-Schiedsstelle einen Einigungsvorschlag unterbreitet. In ihrem Schiedsspruch zu den Veranstaltungstarifen hält die Schiedsstelle beim Deutsche Patent- und Markenamt ausdrücklich an der Vielzahl der bisherigen Tarife im der Unte...

Für die umstrittene GEMA-Tarifreform hat die DPMA-Schiedsstelle einen Einigungsvorschlag unterbreitet.
In ihrem Schiedsspruch zu den Veranstaltungstarifen hält die Schiedsstelle beim Deutsche Patent- und Markenamt ausdrücklich an der Vielzahl der bisherigen Tarife im der Unterhaltungs- und Tanzmusik fest. Die GEMA hatte das Tarifsystem ursprünglich vereinfachen und die vorhandenen Tarife von elf auf zwei reduzieren wollen.
Die Pläne für die umfassende Tarifreform hatten starke Proteste ausgelöst. Die Musikveranstalter befürchteten „existenzgefährdende Erhöhungen“ von bis zu 2000 Prozent und prophezeiten ein Diskothekensterben. In mehreren Städten hatte es Demonstrationen und Aktionen dagegen gegeben.
„Die von der Antragstellerin geplante Tarifreform stellt einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot dar“, heißt es in dem Schiedsspruch. Auch wenn es nun bei mehreren Veranstaltungstarifen bleibe, habe die Schiedsstelle mit der linearen Ausrichtung der Vergütungssätze für Einzelveranstaltungen hat „das zentrale Anliegen der Tarifreform bestätigt“, betonte die GEMA . Die Bundesvereinigung der Musikveranstalter, die für mehr als 150.000 Mitglieder Gesamtverträge mit der GEMA geschlossen hat, bemängelte, dass die Tarife für Einzelveranstaltungen, Kneipen, Clubs und Discos in dem Einigungsvorschlag deutlich steigen würden.
Die bereits vereinbarte Übergangsregelung für 2013 bleibt weiter bestehen. GEMA und Musikveranstalter wollen auf der Basis des Schiedsspruches Verhandlungen für die Zeit danach aufnehmen.

Pressekontakt: info@urheber.info