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Diskurs

Dienstag, 19.03.2013

Gallo: EU-Richtlinie muss Interessen der Künstler schützen

Mit einer Anhörung im Rechtsausschuss haben die Beratungen des Europäischen Parlaments über die EU-Richtlinie zur kollektiven Rechtewahrnehmung begonnen. In der Richtlinie soll einerseits die Tätigkeit von Verwertungsgesellschaften in der EU, andererseits die Vergabe von mult...

Mit einer Anhörung im Rechtsausschuss haben die Beratungen des Europäischen Parlaments über die EU-Richtlinie zur kollektiven Rechtewahrnehmung begonnen.
In der Richtlinie soll einerseits die Tätigkeit von Verwertungsgesellschaften in der EU, andererseits die Vergabe von multiterritorialen Lizenzen für die Online-Nutzung von Musik geregelt werden. In der Brüsseler Anhörung am 18. März 2013 kamen Vertreter von Vertretungsgesellschaften, Juristen und Regierungsvertreter zu Wort, darunter aus Deutschland ein GEMA-Vertreter.
Berichterstatterin des in dieser Frage innerhalb des Parlaments entscheiden Rechtsausschusses ist die Marielle Gallo (EVP). In ihrem Arbeitsdokument (Download) weist die französische Christdemokratin insbesondere darauf hin, dass es sich bei den Verwertungsgesellschaften um Einrichtungen handelt, die traditionell auf nationaler Grundlage gegründet und organisiert werden: „Eine Realität, der man Rechnung tragen muss.” Durch die Richtlinie dürfe die Fortgeltung nationaler Praktiken nicht angetastet werden, wie etwa der Systeme der erweiterten kollektiven Lizenzen. Oberstes Ziel der Richtlinie müsse Gallos Meinung nach sein: „Schutz der Interessen der Künstler und Erhaltung der kulturellen Vielfalt.”
Den Vorschlag für eine „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für die Online-Nutzung von Rechten an Musikwerken im Binnenmarkt” (COM(2012)372) hatte die EU-Kommissar Michel Barnier für die Europäische Kommission am 11. Juli 2012 vorgelegt.

Pressekontakt: info@urheber.info