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Diskurs

Freitag, 01.03.2013

Deutscher Bundestag beschließt Presse-Leistungsschutzrecht

Der Bundestag hat das heftig umstrittene Gesetz zur Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage beschlossen. In der „turbulenten” abschließenden Lesung stimmte ein Großteil der schwarz-gelben Regierungsfraktio...

Der Bundestag hat das heftig umstrittene Gesetz zur Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage beschlossen. In der „turbulenten” abschließenden Lesung stimmte ein Großteil der schwarz-gelben Regierungsfraktionen für das Gesetz, die Opposition votierte geschlossen dagegen.
Presseverlegern wird künftig das ausschließliche Recht eingeräumt, Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Für „systematische Zugriffe” auf verlegerische Leistungen sollten Suchmaschinen und andere Dienste künftig Lizenzen erwerben müssen, heißt es im Regierungsentwurf für das Gesetz.
Dafür hatte sich vor allem der Axel-Springer-Verlag eingesetzt, unterstützt von den Verbänden der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger BDZV und VDZ. Die Verlage hoffen auf zusätzliche Einnahmen insbesondere durch Lizenzen von Suchmaschinen, vor allem Google. Der US-Konzern initiierte denn auch eine Kampagne gegen das Gesetzgebungsvorhaben.
Tatsächlich beschloss der Rechtsausschuss des Bundestags am 27. Februar dann auf Initiative von CDU und FDP eine Änderung am Regierungsentwurf, durch die „einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte” nicht vom Leistungsschutz erfasst werden. Was darunter zu verstehen ist, lässt das Gesetz offen. „Snippets" in Suchmaschinen könnten also weiterhin angezeigt werden, ohne dass beispielsweise Google Lizenzen von Verlagen erwerben müsste.
Verbände aus dem Kreis der Initiative Urheberrecht wie Freischreiber, DJV und ver.di haben gegen das Gesetz Stellung bezogen. Außer grundsätzlicher Kritik bemängeln sie unter anderem, dass die Interessen der Urheber nicht berücksichtigt werden, da die Höhe des Vergütungsanspruchs für die Journalistinnen und Journalisten nicht festgelegt ist und die Lizenzierung nach dem Gesetz durch die einzelnen Verlage und nicht durch eine Verwertungsgesellschaft erfolgen soll.

Pressekontakt: info@urheber.info