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Donnerstag, 10.12.2020
NewsBundesgerichtshof
Urteil: "Adresse" heißt nur Postanschrift
Google und YouTube müssen im Falle einer Urheberrechtsverletzung nur die Postanschrift der verantwortlichen Nutzer offenlegen, nicht aber die E-Mail-Adressen, die Telefonnummer und die zugewiesene IP-Adresse. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.